Solltest Du dich in einer Situation befinden in der dir ein unmittelbarer Angriff auf deine Gesundheit oder deinem Leben bevorsteht, wäre das Abwenden dieses Angriffes durch Kickboxen im Rahmen des §32 I & II (siehe unten)Selbstverteidigung.
Solltest Du in einer Situation kommen die gefährlich für Dich ist, aber in der Du helfen möchtest, sprich direkt Leute an die helfen sollen oder/und benutze dein Handy und wähle den Notruf 110 !
Solltest Du mit Worten oder Ankündigung von Gewalt bedroht werden, ist Kickboxen keine Lösung! Sprich mit deinen Eltern, einem Lehrer dem du vertaust. Isolation macht dich schwach!
§ 32 I StGB
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
§ 32 II StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Quelle: Bundesministerium Justiz